Publikationen und Wissenswertes
SPANISCHE IMMOBILIEN-GESELLSCHAFTEN
Um laufende Steuern wie Vermögen- und Einkommensteuer zu sparen, aber auch um die Steuerbelastung bei der Übertragung durch Verkauf oder Vererbung zu minimieren, wurden in Spanien Immobilien häufig nicht direkt, sondern über eine spanische GmbH (Sociedad Limitada) erworben. Insbesondere nichtresidente Eigentümer von Immobilien nutzten diese Gestaltung. Zu Zeiten der „alten“ Vermögensteuer (bis 2007) war bereits ab einem Immobilienwert von ca. 300 T€ die Steuerersparnis höher als die Verwaltungskosten der Gesellschaft. Heute liegt diese Rentabilitätsschwelle bei über einer Million.
ERWERB & ERWERBS-NEBENKOSTEN SPANISCHER IMMOBILIEN
Bürger aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) unterliegen beim Immobilienerwerb in Spanien keinerlei Beschränkungen. Sie haben in Spanien generell die gleichen Rechte wie Einheimische. Bei Nicht-EU-Bürgern sind einige Besonderheiten zu beachten. Grundsätzlich ist der Kauf jedoch unproblematisch.
FÄLLIGKEIT DER VERMÖGENSSTEUER
Die Steuer wird am 31. Dezember eines jeden Jahres fällig und betrifft das Vermögen, das der Steuerpflichtige zu diesem Datum besitzt. Somit ist die Fälligkeit der Steuer an die Verhältnisse, die zu diesem jeweiligen Stichtag vorliegen, gebunden. Die notwendige Steuererklärung für die Vermögensteuer ist spätestens am 30. Juni des jeweiligen Folgejahres einzureichen, gleichzeitig erfolgt die entsprechende Zahlung. Diese Einreichungs- und Zahlungsfrist gilt für Residenten wie auch für Nichtresidenten.